ePA aktuell

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Fragen und Antworten

Was bedeutet eine ePA als Opt-Out-Variante?

Mit dem Opt-Out-Prinzip (also einem aktiven Widerspruch als Gegenteil von Opt-In als einer aktiven Genehmigung) soll die Nutzung der ePA weitgehend vereinfacht werden. Demnach wird allen Versicherten zukünftig eine ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.

Die ePA als Opt-Out-Variante gibt es derzeit noch nicht. Die gematik hat aber die technischen Festlegungen getroffen, die es 2024 den Industriepartnern der Krankenkassen ermöglichen wird, die „ePA für alle“ umzusetzen. 

Was muss ich tun, um eine ePA zu erhalten?

Da sich die Abläufe für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden können, erhalten Sie alle Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA direkt von Ihrer individuellen Krankenkasse.

Für die ePA in der jetzigen Form sind in der Regel zunächst ein Zugang für den Online-Bereich Ihrer Krankenkasse und eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse.

Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.

Mit der Umsetzung der ePA für alle wird die elektronische Patientenakte allen gesetzlich Versicherten automatisch ab dem 15.01.2025 eingerichtet werden. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen. Ihre Krankenkasse wird Sie hierzu vorab informieren.

Wer ist für die Datenverarbeitung und den Datenschutz verantwortlich?

Der Anbieter der Akte ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. In der Regel ist das Ihre Krankenkasse. Wenn weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sind, so handeln sie im Auftrag des Anbieters, der die Verantwortung trägt. Weder der Anbieter, noch der Betreiber können die Inhalte der Akte lesen.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der Krankenkasse. Kontaktdaten finden Sie am Fuß des Online-Auftrittes Ihrer Krankenkasse.

Über wieviel Speicherplatz verfügt die ePA?

Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Daher gibt es keine Einschränkungen für die gesamte Akte.

Wird Vergessen ermöglicht, d.h. werden Dokumente aus der Akte nach 10 Jahren automatisch gelöscht?

Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Die Dokumente in der ePA werden nicht automatisch gelöscht.