Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren
Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL
Die Richtlinie bestimmt, für welche planbaren Eingriffe Patientinnen und Patienten einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben. Sie legt außerdem die allgemeinen und indikationsspezifischen Anforderungen an das Zweitmeinungsverfahren und an die Erbringer einer Zweitmeinung fest.
- In Kraft getreten am:
- 01.01.2023
- Geändert am:
- 20.10.2022 BAnz AT 08.12.2022 B6
- Fassung vom:
- 21.09.2017 BAnz AT 07.12.2018 B4