2 Statistiken mit Kugelschreiber

IfSG-Meldestelle

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg ist die zuständige Landesbehörde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Baden-Württemberg.

Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt übermittelt.

  • Wir übermitteln Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten an das Robert Koch-Institut.
  • Wir  prüfen die Daten und erstellen epidemiologische Auswertungen über das Auftreten und die Verteilung von Infektionskrankheiten.
  • Wir stellen den Gesundheitsämtern und der Öffentlichkeit Berichte und Ergebnisse zu Verfügung und beraten den ÖGD zu meldepflichtigen Erkrankungen.